
Die 2-Euro-Gedenkmünze
Jedes Land kann pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben. Diese Münzen haben dieselben Merkmale und Eigenschaften wie gewöhnliche 2-Euro-Münzen, und ihre jeweiligen gemeinsamen Seiten sind identisch. Der einzige Unterschied ist das Gedenkdesign, das ihre nationale Seite darstellt. Nur die 2-Euro-Münze kann Gegenstand einer Gedenkausgabe sein.
Gedenkmünzen sind im gesamten Euroraum gesetzliches Zahlungsmittel. Das bedeutet, dass sie wie jede andere Euro-Münze verwendet werden können und angenommen werden müssen.
Im Allgemeinen erinnern diese Münzen an ein historisches Ereignis oder sind einem aktuellen Ereignis von großer historischer Bedeutung gewidmet. Die erste 2-Euro-Gedenkmünze wurde 2004 von Griechenland zum Gedenken an die Olympischen Spiele in Athen ausgegeben.
Die Gestaltung und Ausgabe von Münzen fällt in die Zuständigkeit der Länder der Eurozone. Die EZB muss das maximale Volumen an Umlauf- und Gedenkmünzen genehmigen, das jedes Land der Eurozone ausgeben darf.
